Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente wurde 2002 im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Damit die Rentenversicherung auch noch für jüngere Generationen bezahlbar ist, beschloss die Regierung das Rentenniveau zu senken. Seitdem müssen Sie die dadurch entstehende Versorgungslücke mit einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge ausgleichen. Um Verbraucher zum Abschluss einer entsprechenden Vorsorge zu motivieren, unterstützt der Staat seit mehr als 15 Jahren Vorsorgesparer mit einer Riester-Rente auf zwei verschiedenen Wegen: Zulagen und Steuervorteile. Abhängig von der Zulagenhöhe und Ihrem Einkommen können Sie auch schon mit kleinen monatlichen Beiträgen Ihr finanzielles Polster für Ihren Ruhestand aufbauen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt drei verschiedene Arten der Zulagen:
- Grundzulage: 175 Euro erhält jeder Versicherte jährlich
- Kinderzulage: liegt abhängig vom Geburtsjahr des Nachwuchses bei 185 Euro oder 300 Euro jährlich; wird nur für kindergeldberechtigte Kinder gezahlt; erhält der Elternteil, der das Kindergeld bekommt.
- Berufseinsteigerbonus: Sparer erhalten einmalig 200 Euro, sofern sie im Jahr des Abschlusses noch keine 25 Jahre alt sind
- Die Zulagen müssen jährlich vom Versicherer bei der Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden. Dazu müssen Sie bei ihm einen Antrag stellen. Alternativ können Sie dem Anbieter eine Vollmacht für einen Daueranlagenantrag erteilen, sodass dieser jedes Jahr automatisch Ihren Zuschuss beantragt.Darüber hinaus können die Beiträge in der Anlage AV in der Steuererklärung geltend gemacht werden – bis zu 2.100 Euro im Jahr. Übersteigt der sich dadurch ergebene Steuervorteil die Höhe der zustehenden Zulagen, vermerkt das Finanzamt die Differenz als Steuererstattung.
- Förderberechtigt sind demzufolge:
- Arbeitnehmer, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Studierende mit einem rentenversicherungspflichtigen Minijob
- Pflichtversicherte Selbstständige
- Beamte, Soldaten, Richter
- Bezieher von ALG I oder II oder Krankengeld
- Erwerbsgeminderte, erwerbsunfähige und dienstunfähige Personen
Wie hoch muss der Beitrag zur Riester-Rente sein?
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihren eingezahlten Beiträgen. Zahlen Sie weniger als vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in Ihren Vertrag ein, erhalten Sie nicht den vollen Zuschuss. Sie sollten daher regelmäßig überprüfen, ob Ihr Beitrag zur Riester-Rente ausreicht, um sich 100 Prozent der Zulagen zu sichern. Anpassungen können beispielsweise nach einer Gehaltserhöhung oder einem Jobwechsel notwendig werden.
Unabhängig davon müssen Versicherte mindestens 60 Euro im Jahr in ihren Vertrag einzahlen. Zwei Beispiele zeigen, wie sich der Mindesteigenbeitrag für die Riester-Rente konkret zusammensetzt:
Monatliches Einkommen von 2.000 Euro brutto, zwei Kinder*
Monatliches Einkommen von 3.000 Euro brutto, keine Kinder
Was ist bei der Auszahlung zu beachten?
Zu Rentenbeginn haben Sie die Möglichkeit, sich bis zu 30 Prozent Ihres aufgebauten Riester-Polsters auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Der Rest erfolgt als lebenslange monatliche Rentenauszahlung. Haben Sie die Riester-Rente in Form einer Betriebsrente vereinbart, werden auf die private Rente volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.
Beachten Sie, dass Sie Zahlungen aus der Riester-Rente versteuern müssen. Dafür fallen in der Ansparphase keine Steuern an. Wie viel dabei an den Staat fließt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Da das Gesamteinkommen der Versicherten im Rentenalter allerdings oftmals kleiner ausfällt als während des Erwerbslebens, profitieren die meisten von ihnen durch die sogenannte nachgelagerte Besteuerung aufgrund eines niedrigeren Steuersatzes.
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