Betriebliche Altersvorsorge - Finance Arts

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So einfach funktioniert die betriebliche Altersvorsorge
Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Arbeitnehmer ihre  spätere Rente durch regelmäßige Beitragszahlungen aufstocken. Teilweise  unterstützen sogar die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in Form von  Zuschüssen oder Rentenzusagen. Da die betriebliche Altersvorsorge direkt  aus dem Bruttoeinkommen gezahlt wird, ergeben sich andere Vor- und  Nachteile als bei Riester- Rente & Co.

Betriebliche Altersvorsorge gesetzlich garantiert
Jeder Arbeitnehmer kann mit einer betrieblichen Altersvorsorge ein finanzielles Polster für das Alter aufbauen. Arbeitgeber sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet,  eine betriebliche Vorsorge in der einen oder der anderen Form  anzubieten. Das Unternehmen kümmert sich darüber hinaus um alle  Formalitäten.
Dennoch wirkt die betriebliche Altersvorsorge im ersten Moment sehr  kompliziert. Wer das Prinzip jedoch einmal verstanden hat, kann zusammen mit einem Vorsorgeberater schnell entscheiden, ob sich die bAV dafür eignet, die finanziellen Mittel im Alter zu vermehren.

Durchblick bei der betrieblichen Altersvorsorge
In den meisten Unternehmen wird durch Direktversicherungen oder eine Pensionskasse betrieblich vorgesorgt. Arbeitnehmer  treffen zuweilen auch auf einen von drei weiteren Durchführungswegen.  Sie müssen sich damit jedoch nicht näher auseinandersetzen. Da der Arbeitgeber vorgibt, in welcher Form die Mitarbeiter betrieblich vorsorgen, stehen Arbeitnehmer bei der bAV nicht vor der Qual der Wahl.
Die fünf Durchführungswege schnell erklärt:
  • Bei einer Direkt- oder Pensionszusage sichert  der Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine Betriebsrente zu, die aus dem  Unternehmensvermögen gezahlt wird. Hierbei sind keine eigenen Beiträge  notwendig. Oftmals ist es möglich mit der Entgeltumwandlung die spätere Rente zu erhöhen. Die Unterstützungskasse funktioniert für den Arbeitnehmer auf die gleiche Art und Weise.
  • Bei der Pensionskasse, dem Pensionsfonds und der Direktversicherung  wird die betriebliche Altersvorsorge vom Mitarbeiter, dem Arbeitgeber  oder beiden gemeinsam finanziert. Die Beiträge des Mitarbeiters werden  vom Arbeitgeber an den jeweiligen Versicherer oder die  Versorgungseinrichtung überwiesen. Gerade wenn der Arbeitgeber bisher  noch keine bAV anbietet, stellt die Direktversicherung eine unkomplizierte Möglichkeit dar,  schnell eine betriebliche Vorsorge zu schaffen. Der Betrieb schließt  dazu einfach mit einem Anbieter eine Lebens- oder Rentenversicherung für  den jeweiligen Mitarbeiter ab.
Als Mitarbeiter kann man den Arbeitgeber jederzeit darüber  informieren, dass eine betriebliche Altersversorgung gewünscht ist.  Dieser wird dem Arbeitnehmer erklären, wie sich die betriebliche  Altersvorsorge im Unternehmer gestaltet. Viele Betriebe gehen auch proaktiv auf ihre Mitarbeiter zu, beispielsweise in regelmäßigen Informationsveranstaltungen.
Da der Arbeitgeber entscheidet, wie und gegebenenfalls mit welchem  Anbieter die Vorsorge gestaltet wird, haben Arbeitnehmer wenig bis kein  Mitspracherecht. Die bAV erweitert jedoch den finanziellen Spielraum im Alter,  daher sollte sich jeder Arbeitnehmer damit auseinandersetzen. Wer bei  der Altersvorsorge mehr Entscheidungsfreiheit haben möchte, kann  alternativ mit einer privaten Vorsorgeform Geld anlegen.

So funktioniert die Entgeltumwandlung
Das Hauptargument für die betriebliche Altersvorsorge ist die  Entgeltumwandlung. Das heißt nichts anderes, als dass die Beiträge nicht  aus dem Nettoeinkommen gezahlt werden, sondern aus dem  Bruttoeinkommen.
Arbeitnehmer müssen dadurch weniger Steuern und Sozialabgaben zum Beispiel an die Krankenversicherung zahlen.  Diese Befreiung ist begrenzt. 2017 können monatlich maximal 254 Euro  steuer- und abgabenfrei in die bAV investiert werden. Hinzu kommen  weitere 150 Euro pro Monat, auf die keine Steuern anfallen.
Welche Auswirkungen die Entgeltumwandlung hat, lässt sich an folgendem Beispiel erkennen:
Bei der Betriebsrente arbeiten AG und AN zusammen
Ein 30-jähriger, unverheirateter, kinderloser Arbeitnehmer in Hamburg  erhält bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro am Ende  1.920,77 Euro netto ausgezahlt. Investiert er von seinem Brutto 200 Euro  in die bAV, reduziert sich der Nettolohn auf 1.818,27 Euro. Obwohl der  Angestellte 200 Euro für sein späteres Leben legt, erhält er also lediglich 102,50 Euro weniger ausgezahlt.
Durch Entgeltumwandlung verringern sich auch die Zahlungen an die  gesetzliche Rentenversicherung, wodurch sich wiederum die spätere Rente  reduziert. Das muss die betriebliche Altersvorsorge erst einmal ausgleichen,  bevor sie sich rentiert. Ein Rentenexperte hilft, die Auswirkungen auf  die persönliche Rente zu berechnen. Wer mit dem Gedanken spielt, mit der  bAV vorzusorgen, kann so erkennen, ob sich diese wirklich auszahlt.

Betriebliche Altersversorgung: Neuer Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlungen
                                      
Zahlt der Arbeitnehmer Teile seines Gehalts unmittelbar in einen  Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung ein, muss  der Arbeitgeber ab Januar 2019 (nur Neuverträge) 15 Prozent des umgewandelten Betrages  zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung  beisteuern, wenn er selbst durch die Entgeltumwandlung  Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diese Verpflichtung gilt zunächst  für Neuzusagen ab dem 1. Januar 2019, für den Bestand dann ab 2022.  Allerdings kann in manchen Tarifverträgen noch eine andere Regelung  vereinbart sein.

Kann die betriebliche Altersvorsorge gekündigt werden?
Bei der Altersvorsorge wollen viele Menschen genauso flexibel bleiben  wie bei ihrer Hausrat- oder Kfz-Versicherung. Allerdings können Sparer  eine betriebliche Altersvorsorge nicht einfach kündigen. Arbeitnehmer, die keine Beiträge mehr in die bAV investieren möchten, können die Vorsorge jedoch beitragsfrei stellen.  Das heißt, der Mitarbeiter zahlt keine Beiträge mehr, das bisher  angesparte Kapital erwirtschaftet aber weiterhin Erträge. Im Alter  erhält der Arbeitnehmer eine Betriebsrente, die zwar geringer ausfällt,  aber dennoch eine Ergänzung zur Altersrente darstellt.

Endlich Rente – Wie wird die bAV ausgezahlt?
Arbeitnehmer erhalten die betriebliche Altersvorsorge im Alter  zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Durch die Entgeltumwandlung zahlen  sie während des Berufslebens ihre bAV-Beiträge vor Steuer- und  Abgabenabzug. Der Staat holt sich die Steuern im Alter zum Teil wieder  zurück. Das Positive ist, dass der Steuersatz in der Rente meist weitaus niedriger ist als im Berufsleben. In der Rentenphase werden auf die Rentenzahlungen auch wieder Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.
So viel Geld bleibt im Alter übrig:
Eine 66-jährige Arbeitnehmerin startet in den Ruhestand. Sie hat sich  vor einigen Jahren für eine bAV entschieden und erhält nun zusätzlich  zu ihrer gesetzlichen Rente von 1.500 Euro eine Betriebsrente in Höhe  von 400 Euro. Neben einem Steuerabzug von rund 80 Euro werden knapp 62  Euro für die Pflegeversicherung und etwa 160 Euro für die  Krankenversicherung fällig. Übrig bleiben knapp 1.600 Euro netto pro Monat.  Ohne Betriebsrente würden insgesamt 1323 Euro netto pro Monat  ausgezahlt. Mit Betriebsrente sind die Bezüge natürlich höher,  allerdings müssen bei dieser Vorsorgeform anteilig deutlich mehr  Zahlungen an Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.

Privat oder betrieblich vorsorgen?
Arbeitnehmer können mit der betrieblichen Altersvorsorge ihren  finanziellen Spielraum deutlich erhöhen. Im besten Fall unterstützt sie  dabei sogar ihr Arbeitgeber. Aber nicht in jedem Fall ist die betriebliche Altersvorsorge der beste Weg  die späteren Rentenleistungen zu erweitern. Insbesondere wenn der  Arbeitgeber keinen Zuschuss bietet, zahlt sich unter Umständen eine  private Vorsorge mit staatlicher Förderung aus.
Seien es Vorteile durch die Entgeltumwandlung, staatliche  Zulagen  oder Steuervorteile – Arbeitnehmer sollten sich mit allen Möglichkeiten  auseinandersetzen und mithilfe unserer Beratung die für sie optimale Lösung finden.











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