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Vorteile der Privaten Krankenversicherung
- Bevorzugte Behandlung als Privatpatient
- Chefarzt und Einbettzimmer
- Bis zu 100% Zahnersatz möglich
- Heilpraktikerleistungen und vieles mehr
- weltweiter Versicherungsschutz
- Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit
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Wer kann sich versichern
Erleichterter Wechsel in die PKV. Wegfall der Drei-Jahres-Regelung Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wird die alte Rechtslage wieder eingeführt, wie sie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahre 2007 galt: Angestellte werden mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in welchem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (oder auch Versicherungspflichtgrenze) übersteigt und voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen wird.
Weil die neuen Regelungen bereits am 31. Dezember 2010 in Kraft treten, scheiden Ende diesen Jahres auch Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht aus, deren Gehalt diese Verdienstgrenze erstmalig in diesem Jahr überschritten hat. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2011 bei 49.500 Euro und wird ab 2012 auf 50.850 Euro (oder monatlich 4237,50 Euro) erhöht.
Folgende Berufsgruppen können eine Private Krankenversicherung PKV abschließen:
* Selbständige * Freiberufler * Beamte * Studenten * Angestellte und Arbeitnehmer mit mindestens 49.500€ Jahresbruttoeinkommen
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Unser Service
- Kostenloses Individuelles Angebot
- Umfangreiche Informationen
- Garantiert Anbieter-unabhängig
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Der passende Versicherungsschutz
Überlegen Sie vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung, welche Leistungsmerkmale Ihnen besonders wichtig sind. Verzichten Sie auf Leistungsmerkmale, die Ihnen nicht wichtig sind, sparen Sie bares Geld. Damit können Sie andere Leistungen ergänzen oder erhöhen, die für Sie wichtiger sind - zum Beispiel das Krankentagegeld.
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