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IMMOBILIEN
Immobilien sind und gerade in dieser Niedrigzinsfase eine hervorragende Kapitalanlage. Die Veräußerbarkeit von Immobilien ist selbstverständlich abhängig von allem von der Lage, ebenso Bauqualität, Ausstattung und den Extras
Steuerliche Auswirkungen: Neubauten und Altbauten nach 1924 können 50 Jahre lang mit jährlich linear zwei Prozent abgeschrieben werden. Altbauten bis 1924 können 40 Jahre lang mit jährlich linear 2,5 Prozent abgeschrieben werden.
Denkmalgeschütze Immoblien lohnen sich besonders: 1. Für Kapitalanleger: Bestandswohnungen und Dachgeschosswohnungen: – 8 Jahre x 9 %, 4 Jahre x 7 % des Sanierungsaufwands gem. §7i bzw. 7h EStG (Sonder-AfA für denkmalgeschützte Immobilien bzw. Immobilien in städtebaulichen Entwicklungsgebieten) – 40 Jahre x 2,5 % auf Altsubstanz gem. §7 Abs. 4 EStG (lineare AfA) 2. Für Eigennutzer: Bestandswohnungen und Dachgeschosswohnungen: – 10 Jahre x 9 % des Sanierungsaufwandes gem. § 10f EStG (Sanierungsgebiets-AfA)
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