• Hausrat

    Wenn man die meist billige Einrichtung der ersten Wohnung hinter sich gelassen hat, ist es Zeit, über eine Hausratversicherung nachzudenken”
    STERN (10.12.2006) stern

    • Unser Service für Sie
    • Bis zu 33% sparen durch Sondertarife
    • kostenlos Preise & Leistungen vergleichen
    • Vorteile der Hausratversicherung
    • Hochwertiger Schutz zu geringem Beitrag
    • Schutz vor Feuer und Einbruchdiebstahl
    • Schadensersatz zum Wiederbeschaffungswert
    • Versicherungsschutz auch auf Reisen
    • Schutz gegen Fahrraddiebstahl und Glasbruch
    • vorläufiger Versicherungsschutz ab Antragseingang

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    Leistungsumfang
    Mit einer Hausratversicherung sind Sie vor Risiken geschützt, die Schäden an Ihrem Hausrat verursachen. Versichert sind Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder Teppiche, Gebrauchsgegenstände wie Geschirr, Kleidung, Werkzeug, Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel und Wertsachen inklusive Bargeld. Die Police sichert Ihren Haushalt bei Schäden, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasserschaden entstehen und zahlt Ihnen dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten bis zu einer bestimmten Höhe.
    Wichtig: Wertsachen unterliegen einer Sonderregelung. Normalerweise sind bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Gegen einen Beitragszuschlag kann man aber eine Höherversicherung abschließen - sinnvoll für all jene, die viele Wertsachen besitzen.
    Auch Antiquitäten sind in der Hausratversicherung mitversichert, sofern es sich um Möbel handelt. Andere Gegenstände, wie beispielsweise Münzen, gehören zu den Wertsachen!
    Wer braucht sie?
    Ob Sie eine Hausratversicherung brauchen oder nicht, können nur Sie selbst entscheiden. Sinnvoll ist der Schutz vor allem dann, wenn der Hausrat so wertvoll ist, dass Verlust und Wiederbeschaffung eine hohe oder nicht zu bewältigende finanzielle Belastung darstellen würden.
    Übrigens: Eine Hausratversicherung ist nicht nur älteren Menschen zu empfehlen. Auch junge Leute sollten über den Schutz Ihres Hausrats nachdenken. Ihr Versicherungsschutz über die Eltern entfällt nämlich mit dem Umzug in die eigenen vier Wände.
    Typische Schadensfälle
    Die Hausratversicherung versichert den gesamten Hausrat gegen Feuer, Einbruch und Wasserschäden. Zum Hausrat gehören Möbel und Teppiche, aber auch Gebrauchsgegenstände wie Geschirr, Kleidung und Werkzeug. Des Weiteren sind Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel, Wertsachen (dazu gehören z.B. Schmuck und Münzen) und Bargeld versichert.
    Sie müssen genau beachten, wie viele Wertsachen zum Hausrat gehören, denn die Hausratversicherung versichert normalerweise die Wertsachen mit ca. 20 Prozent der Versicherungssumme und wenn die eigenen Wertsachen diesen Betrag überschreiten, dann sollten Sie gegen einen Beitragszuschlag die Versicherungssumme erhöhen.
    Die Hausratversicherung zahlt, zum Beispiel, bei einem Einbruch in der Wohnung für die entwendeten Gegenstände den Wiederbeschaffungswert und wenn in der Wohnung nur etwas beschädigt wurde, auch die Reparaturkosten.
    Vorsicht Unterversicherung
    Um die richtige Versicherungssumme zu berechnen, gibt es eine Faustregel, die aber - etwa wenn Sie viele Antiquitäten oder teure Elektrogeräte besitzen - abgewandelt werden muss. Die richtige Versicherungssumme sollte nach dem aktuellen Neuwert berechnet werden. Multiplizieren Sie die Wohnfläche in Quadratmetern mit 600 bis 750 Euro - und Sie erhalten einen ersten Richtwert zur Versicherungssumme.
    Was passiert bei Unterversicherung
    Sind Sie unterversichert, so bedeutet das, dass die Versicherungssumme niedriger ist als der faktische Wert Ihres Hausrats. Kommt es zum Schadensfall und der Versicherer stellt beispielsweise eine Unterversicherung von 50 Prozent fest, kann er die Ersatzzahlungen ebenfalls um 50 Prozent kürzen. Verhindern können Sie dies, indem Sie Unterversicherungsverzicht vereinbaren - dann zieht Ihnen der Versicherer im Schadensfall nichts ab. Dafür müssen Sie allerdings eine bestimmte Mindestsumme pro Quadratmeter Wohnfläche versichern. Informieren Sie sich und lassen Sie sich beraten!
    Was kostet die Hausratversicherung?
    Um die richtige Versicherungssumme zu berechnen, gibt es eine Faustregel, die aber - etwa wenn Sie viele Antiquitäten oder teure Elektrogeräte besitzen - abgewandelt werden muss.
    Die richtige Versicherungssumme sollte nach dem aktuellen Neuwert berechnet werden. Multiplizieren Sie die Wohnfläche in Quadratmetern mit 600 bis 750 Euro - und Sie erhalten einen ersten Richtwert zur Versicherungssumme.
    Was muss ich beachten?
    Entsteht an Ihrem Hausrat durch Feuer oder Wasser ein Schaden, müssen Sie einige Regeln beachten. Generell gilt: Sie müssen alles tun, um den Schaden so klein wie möglich zu halten. Außerdem sollten Sie die Versicherungsgesellschaft sofort informieren sowie in bestimmten Fällen - bei Einbruch und Diebstahl - die Polizei einschalten. Erstellen Sie sofort eine Liste mit gestohlenen oder beschädigten Sachen - spätere Ergänzungen muss der Versicherer nämlich nicht mehr akzeptieren. Gut beraten ist, wer generell Quittungen über teure Gegenstände aufhebt und diese fotografiert.
    Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?
    Zum Hausrat werden sehr viele Gegenstände inklusive Wertsachen und Bargeld gerechnet. Doch nicht in allen Fällen muss die Versicherung für Schäden zahlen. Kein Geld gibt es beispielsweise, wenn Sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder bei einfachen Diebstählen, für die kein Einbruch notwendig war. Erkundigen Sie sich aber bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob Sie auch diese Risiken gegen einen Beitragszuschlag versichern können.
    Außerhalb der Wohnung
    Was passiert, wenn teure Gegenstände beschädigt werden, dies aber nicht innerhalb der eigenen vier Wände geschieht? Auch dann zahlt in vielen Fällen die Hausratversicherung, etwa, wenn Gegenstände auf (Geschäfts-)Reisen benötigt werden.
    Umzug: Vorsicht vor Unterversicherung!
    Auch wer umzieht, ist mitsamt seinen Sachen versichert. Allerdings gibt es in diesem Fall eines zu beachten: Achten Sie darauf, ob Sie Ihren Hausrat mit dem Umzug erweitern. Berechnen Sie die Versicherungssumme neu - und hüten Sie sich vor Unterversicherung!

     

  • KFZ
    AudiA5

    Die Grundlagen der Kfz-Versicherung                                                                                                                                      hier geht es zum Onlinevergleich

    Statistiken zeigen, dass die meisten Unfälle im Straßenverkehr geschehen. Aus diesem Grund muss jeder, der mit einem Kraftfahrzeug auf die Straße will, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese sorgt dafür, dass Sie bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall nicht die Zahlungen an das Opfer tragen müssen. Nicht verpflichtend, aber dennoch eine sinnvolle Ergänzung ist eine Teilkasko- und Vollkaskoversicherung, die auch für Schäden an Ihrem Wagen oder Motorrad aufkommt. Ebenfalls sollten Sie sich über eine Insassenunfallversicherung oder den Komplettschutzbrief informieren. Jeder der mit einem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen fährt, der muss auch eine Kfz-Versicherung besitzen; Die KFZ -Versicherung wird in die Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und in die Vollkaskoversicherung unterteilt. Die Haftpflicht deckt die Schäden ab, die Sie selber bei einem Unfall verursacht haben. Das bedeutet, die Versicherung kommt für die Zahlungen an die Geschädigten auf. Bei einem von Ihnen verschuldeten Auffahrunfall, sichert Sie die Versicherung gegen die Ansprüche des Unfallgegners ab.

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Im Unterschied zur Teil- oder Vollkaskoversicherung zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nur für Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Darüber hinaus bietet sie aber noch weitere Vorteile: So übernimmt die Kfz-Haftpflicht auch die Kosten für Verdienstausfall, Abschleppdienst oder sogar einer monatlichen Rente des Unfallgeschädigten. Um die Kfz-Haftpflicht kommt übrigens niemand herum: Schon bei der Zulassung müssen Sie nachweisen, dass Sie über einen entsprechenden Schutz verfügen.

    Insassenunfallversicherung: Da die Haftpflichtversicherung bei Verschulden auch die Insassen mit abdeckt, scheint eine Insassenunfallversicherung heute weniger notwendig zu sein. Doch Vorsicht: Die Versicherung zahlt nur, wenn ein Verschulden vorliegt bzw. wenn die schuldige Person auch ermittelt werden kann. Außerdem können Sie als Fahrer nicht selbst bei einem selbstverschuldeten Unfall Haftpflichtansprüche geltend machen. Daher kann eine Unfallversicherung für den Fahrer sehr wichtig sein.

    Teilkasko: Die KFZ-Teikasko leistet Ersatz, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird. Versichert sind Schäden durch Diebstahl, Brand, Wildunfälle, Sturm, Hagel und Glasbruch. Unfallschäden, die Sie selbst verursachen, sind in der Teilkasko allerdings ausgeschlossen - Rundumschutz, auch für selbst verschuldete Unfälle, gibt es nur in der Vollkasko-Variante. Eine Teilkaskoversicherung können Sie zusätzlich zur Ihrer Kfz-Haftpflicht abschließen. Meist wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, um die Versicherungsprämie niedrig zu halten. In diesem Fall übernehmen Sie bei Schäden einen festen Betrag aus der eigenen Tasche. Eine KFZ -Teilkaskoversicherung versichert das Fahrzeug gegen Schäden, die durch Diebstahl, Brand, Wildunfall, Sturm, Hagel und Glasbruch verursacht werden.

    Vollkasko: Selbst verursachte Unfälle sind in der Vollkasko mitversichert. Genau wie die Teilkasko zahlt die Kfz-Vollkaskoversicherung bei Diebstahl, Brand, Unwetterschäden, Vandalismus und Glasbruch. Zusätzlich erstattet die Vollkasko auch Schäden am eigenen Wagen, die Sie selbst verursacht haben - etwa bei einem von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall. Grobe Fahrlässigkeit ist allerdings ausgeschlossen: Wenn Sie rasen oder betrunken fahren, zahlt auch die Vollkasko nicht. Der Vollkaskoschutz wird zusätzlich zum Haftpflichtschutz abgeschlossen. Mit einer Selbstbeteiligung können Sie die Versicherungsprämie in der Vollkasko deutlich senken. Eine Kfz-Vollkaskoversicherung ist vor allem wichtig für neue und neuwertige Fahrzeuge: Ohne Vollkaskoschutz zahlen sie sämtliche selbstverursachten Schäden aus Ihrer eigenen Tasche. Die Kfz-Vollkaskoversicherung erweitert den Umfang der Teilkasko. So werden Ihnen auch Schäden durch Vandalismus ersetzt. Sie zahlt auch dann, wenn die Schäden selbst verursacht wurden. Beim Beispiel des von Ihnen verschuldeten Auffahrunfalls, werden auch die Kosten der Schäden Ihres Fahrzeuges von der Versicherung bezahlt.

    Die Kosten: Wie hoch die Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung sind, hängt nicht nur vom einzelnen Anbieter ab, sondern von zahlreichen persönlichen und individuellen Faktoren. Kfz-Versicherer berechnen höhere Beiträge, wenn Sie beispielsweise sehr häufig fahren, das Auto nicht in einer Garage parken oder erst kürzlich einen Unfall verursacht haben. Umgekehrt zahlen Garagenbesitzer, Frauen, Beamte oder Wenignutzer geringere Beiträge.  Darüber hinaus hängt die Höhe der Beiträge auch vom Fahrzeugtyp ab. Je niedriger Ihre Typklasse eingestuft ist, desto geringer die Beiträge. Und auch der Wohnort spielt eine Rolle. Die Versicherer ordnen Sie einer bestimmten Regionalklasse zu, die maßgeblich für die Höhe der Beiträge ist

    Schadenfreiheitsrabatt: In der Regel stufen Versicherungsgesellschaften bei der Anmeldung eines Erstwagens den Fahrer in eine so genannte Schadensfreiheitsklasse ein. Je nach Klasse zahlen Sie entweder höhere oder geringere Beiträge. Fahranfänger, die wenig Praxis und daher ein erhöhtes Unfallrisiko haben, zahlen mehr als erprobte und sichere Autofahrer.

    Je seltener Sie Ihre Versicherung also „beanspruchen“, desto schneller sinken Ihre Beiträge. Denn nach jedem Unfall erfolgt eine Rückstufung. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, die Kosten für kleinere Schäden selbst zu tragen. Ob sich das lohnt, können Sie bei Ihrem Versicherer erfragen.

    So sparen Sie Beiträge: Eine Kfz-Versicherung ist für bestimmte Gruppen besonders günstig: So zahlen Wenigfahrer, Fahrer von KFZ bis 75 PS, Fahrer von Zweit- oder Neuwagen geringere Beiträge als beispielsweise Vielfahrer.

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  • Privathaftpflicht

    Die Grundlagen
    Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, Vergesslichkeit oder einfach nur Pech - ein Missgeschick oder ein Unfall ist schnell geschehen, und die Kosten zur Schadensbehebung können ganz schön hoch sein. Die Privathaftpflicht-Versicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die Sie Dritten zufügen und für die Sie verantwortlich sind.

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    Abwehr unberechtigter Ansprüche
    Macht jemand Sie für einen Schaden verantwortlich, den Sie nicht verursacht haben, leistet die Haftpflicht wertvolle Hilfe. Der Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab, wenn nötig auch vor Gericht. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung.
    Die Privathaftpflicht gilt auch im Ausland
    Der Vertragsschutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern in befristeter Form auch im Ausland. Sollten Sie längere Zeit im Ausland leben wollen, sollten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft sprechen, um optimal geschützt zu sein.
    Wann zahlt die Versicherung nicht?
    Die Privathaftpflicht-Versicherung zahlt unter anderem nicht bei vorsätzlich begangenen Schäden, bei Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen, Bußgeldern oder Schäden, die durch ein Kraftfahrzeug entstanden sind.
    Leistungsumfang
    Abwehr unberechtigter Ansprüche
    Macht jemand Sie für einen Schaden verantwortlich, den Sie nicht verursacht haben, leistet die Haftpflicht wertvolle Hilfe. Der Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab, wenn nötig auch vor Gericht. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung.
    Die Privathaftpflicht gilt auch im Ausland
    Der Vertragsschutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern in befristeter Form auch im Ausland. Sollten Sie längere Zeit im Ausland leben wollen, sollten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft sprechen, um optimal geschützt zu sein.
    Wann zahlt die Versicherung nicht?
    Die Privathaftpflicht-Versicherung zahlt unter anderem nicht bei vorsätzlich begangenen Schäden, bei Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen, Bußgeldern oder Schäden, die durch ein Kraftfahrzeug entstanden sind.
    Wer ist versichert?
    Die Privathaftpflicht-Versicherung schützt nicht nur Sie, sondern auch Ihre Familie vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die Sie Dritten zufügen und für die Sie verantwortlich sind. Ehepartner und Kinder sind gemeinsam versichert - Kinder in der Regel so lange, bis Sie die Schule und erste Berufsausbildung abgeschlossen haben. Auch unverheiratete Paare können bei einigen Versicherungsgesellschaften in einer einzigen Police versichert sein. Informieren Sie sich und lassen Sie sich beraten.
    Sind auch Tiere mitversichert?
    Die Privathaftpflicht kommt auch für Schäden auf, die Ihr Haustier bei Dritten verursacht - allerdings nur mit Einschränkungen. Versichert sind Katzen, Meerschweinchen oder Vögel. Größere Tiere wie Hunde, Pferde oder Rinder müssen Sie mit einer eigenen Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützen.
    Thema Kosten
    Die Beiträge für eine Privathaftpflicht-Versicherung variieren je nach Anbieter. Sie sollten sich also ausführlich Informieren, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
    Generell gilt jedoch:
    Schon für unter 100 Euro im Jahr kann man heute eine Haftpflicht abschließen - ein vergleichsweise geringer Betrag, wenn man an die Kosten denkt, die nach einer einzigen Unaufmerksamkeit auf einen zukommen können.
    Typische Schadensfälle
    Eine Privathaftpflicht-Versicherung schützt Sie vor wichtigen Risiken des Alltags. Dazu gehören das umgestoßene Weinglas auf dem teuren Teppich der Nachbarin oder auch ein Unfall auf eisglatten Gehwegen vor Ihrem Haus. Versicherer haften demnach für drei Schadensarten: Personenschäden wie Verletzung oder Tod, Sachschäden und Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden hervorgehen. Auch für reine Vermögensschäden kommen manche Versicherer - meist allerdings nur eingeschränkt - auf.
    Der richtige Vertrag
    Eine Privathaftpflicht-Versicherung braucht grundsätzlich jeder. Denn die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Wer anderen schuldhaft - also vorsätzlich oder fahrlässig - einen Schaden zufügt, haftet per Gesetz in unbegrenzter Höhe.
    Gerade Familien mit Kindern, die man nicht permanent beaufsichtigen kann, sollten sich über die Möglichkeiten einer Haftpflicht-Versicherung informieren.
    Sonderleistungen zusätzlich versichern
    Die einfache Form der Haftpflichtversicherung schützt Sie vor zahlreichen Risiken. Einige Bereiche müssen aber zusätzlich abgesichert werden. So gibt es für Fahrzeuge die Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Segler brauchen eine Sportbootversicherung und Besitzer großer Tiere (Pferde, Hunde, Rinder) sollten sich über die Tierhalterhaftpflichtversicherung informieren.

     

  • Tierhalterhaftpflicht

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  • Rechtsschutz

    „Ohne Rechtschutz wird es teuer. Stressfrei lässt es sich klagen, wenn die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Prozess übernimmt.” .....Finanztest (09/2006)

    Finanztest

     
    Ihre Vorteile bei uns

    • kostenlos Preise & Leistungen vergleichen
    • Vorteile der Rechtsschutzversicherung
    • Eigenes Recht kann durchgesetzt werden
    • Keine Angst vor dem Rechtsstreit
    • Versicherer übernimmt Rechtskosten
    • umfangreiche Unterstützung im Rechtsstreit
    • Rechtsschutz für die gesamte Familie
    • uneingeschränkter Versicherungsschutz in Europa
    • weltweiter Versicherungsschutz im Urlaub

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    Die Grundlagen
    Sie fühlen sich bei einem Streitfall im Recht, scheuen aber aus Kostengründen den Gang vor Gericht? Die Rechtsschutzversicherung dient dazu, dass Sie nicht klein beigeben müssen. Sie sichert das Kostenrisiko eines Rechtsstreits ab. Bis zu einer vorher vereinbarten Summe trägt die Versicherungsgesellschaft die Kosten.
    Welche Arten von Rechtsschutz gibt es?
    Man kann die verschiedenen Arten von Rechtsschutzversicherungen in vier Bereiche unterteilen: Verkehr, Privates, Beruf und Haus bzw. Wohnung. Zu diesen Bereichen bieten Gesellschaften unterschiedliche Policen an. Informieren Sie sich und lassen Sie sich individuell beraten.
    Versichern können sich alle nicht-selbstständigen Personen. Ehegatten und Kinder (minderjährig oder volljährig und in der Ausbildung) sind ganz automatisch mitversichert.
    Leistungsumfang
    Die Rechtsschutzversicherung bezahlt im Streitfall Ihre Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten.
    Das gilt unabhängig davon, ob Sie Beklagter oder Kläger sind, ob Sie den Prozess gewinnen oder verlieren oder ob die Kosten in einem Vergleich geteilt werden. Gebühren für anwaltliche Beratung übernimmt der Versicherer auch, wenn Sie sich mit dem Gegner ohne Prozess und friedlich einigen. Zusätzlich zahlt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, wie sie in manchen Bundesländern bei geringem Streitwert oder bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten vorgeschrieben sind.
    Wenn Sie selber klagen wollen, behält sich der Rechtsschutzversicherer allerdings vor, die Erfolgsaussichten zu prüfen: Die Kosten für eine aussichtslose Klage muss er nicht übernehmen. Ebenfalls ausgeschlossen sind in vielen Tarifen beispielsweise Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten, Auseinandersetzungen rund um den Kauf und Verkauf von Aktien oder Klagen gegen Bußgelder wegen Verkehrsverstößen. Bei Rechtsstreitigkeiten, die vorsätzlich und rechtswidrig verursacht wurden, zahlt keine Versicherungsgesellschaft.
    Typische Schadensfälle
    Selbst kleine Prozesse können Sie teuer zu stehen kommen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt anfallende Kosten bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme.
    Die Rechtschutzversicherung sichert Sie gegen finanzielle Belastungen in verschiedenen Rechtsbereichen ab. Im Bereich Arbeit beispielsweise können Sie mit einer entsprechenden Police ohne finanzielles Risiko gegen eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber vorgehen. Oder sich gegen überhöhte Nebenkostenabrechnungen von Seiten Ihres Vermieters zur Wehr setzen.
    Thema Kosten
    Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung hängen vom Umfang des Versicherungsschutzes ab und können nicht pauschal angegeben werden. Sind Sie Single, Arbeitnehmer und unter 30 Jahre alt, können Sie sich schon für weniger als 100 Euro im Jahr umfassend rechtsschutzversichern lassen.
    Tipp: Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung. So können Sie Ihre Beiträge zum Rechtsschutz senken.
    Der richtige Vertrag
    Sollten Sie sich für eine Rechtsschutzversicherung entschieden haben, sehen Sie sich mit einer Fülle von Tarifen und Anbietern konfrontiert.
    Dazu kommt, dass die Rechtschutzversicherung verschiedenste Bereiche umfasst - Verkehr, Privates, Arbeit und Wohnung. Aus diesen Bereichen können Sie sich Ihren individuellen Schutz zusammenstellen und ihn auf ihre persönliche Situation anpassen. So ist der Arbeitsrechtsschutz für Berufstätige eine sinnvolle Sache, für Rentner dagegen eine überflüssige Police.
    Schutz für mehrere Personen Darüber hinaus können Sie auch den Personenkreis variieren, der durch Ihre Rechtsschutzversicherung abgesichert ist. Einige Gesellschaften bieten neben Singletarifen auch Familientarife an. Informieren Sie sich also und lassen Sie sich beraten!
    Verkehrsrechtsschutz
    Verkehrsunfälle können ins Geld gehen. Oft müssen die Gerichte klären, wer Schuld ist und den Schaden zahlen muss.
    Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie bei Streitigkeiten um Verkehrsunfälle finanziell gut gewappnet. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung zahlt alle Anwalts-, Gutachter-, Zeugen- und Gerichtskosten, die Ihnen nach Unfällen mit Ihrem Kraftfahrzeug entstehen.
    Je nach Tarif ist sogar der Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz eingeschlossen: In diesem Fall übernimmt Ihr Versicherer auch dann Ihre Kosten, wenn Sie rechtliche Schritte gegen eine behördliche Maßnahme wie beispielsweise einen Führerscheinentzug ergreifen müssen.
    Privatrechtsschutz
    Handwerkerpfusch, Nachbarschaftskonflikte, Ärger mit dem Chef: Manchmal kommt man um einen Rechtsstreit nicht herum.
    Die Privatrechtsschutzversicherung gibt Ihnen finanzielle Sicherheit in Streitfällen - egal ob Sie selbst klagen oder der Beklagte sind. Ihr Rechtsschutzversicherer bezahlt alle Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, die Ihnen bei einem Gerichtsverfahren entstehen, sogar dann, wenn Sie den Rechtsstreit verlieren und auf den gesamten Verfahrenskosten sitzen bleiben.
    Arbeitsrechtsschutz
    Der Privatrechtsschutz wird oft im Paket mit dem Arbeitsrechtsschutz abgeschlossen. Denn bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber bleibt oft kein anderer Weg als vor das Arbeitsgericht, um sich beispielsweise gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zur Wehr zu setzen oder an nicht gezahltes Gehalt zu kommen. Vor dem Arbeitsgericht tragen Sie die eigenen Kosten der ersten Instanz immer selbst, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, sogar, wenn Sie den Prozess gewinnen.
    Eigentums-/ Mietrechtsschutz
    Kündigung wegen Eigenbedarf, Mietrückstände, hohe Betriebskostenabrechnungen - Streit zwischen Mieter und Vermieter landet schnell vor Gericht.
    Je nach Streitwert kommen schon in erster Instanz Gebühren und Anwaltskosten von mehreren Tausend Euro auf die Beteiligten zu. Unterliegt man im Prozess, zahlt man neben den Gerichtskosten auch die Anwaltsrechnung des Gegners.
    Mit einem Mietrechtsschutz bzw. Eigentümerrechtsschutz können Sie - als Mieter oder Vermieter - die Kosten versichern, die Ihnen durch solche Mietstreitigkeiten entstehen. Je nach Anbieter kann man den Eigentümer- und Mietrechtsschutz einzeln oder günstig im Paket mit dem Privatrechtsschutz abschließen.

     

  • Wohngebäude

    Die Grundlagen zur Wohngebäudeversicherung
    Am eigenen Heim hängen nicht nur persönliche Erinnerungen, sondern vor allem auch hohe finanzielle Belastungen. Wird Ihr Haus zerstört, kann Sie eine Gebäudeversicherung vor dem finanziellen Ruin bewahren. Sie sichert Sie gegen die finanziellen Folgen von zahlreichen Risiken wie Feuer, Blitzschlag, Sturm- oder Leitungswasserschäden ab.

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    Leistungsumfang
    Es besteht die Möglichkeit, die Basisleistungen, also Schutz vor Feuer, Wasser, Sturm bzw. Hagel, auszudehnen. Dann springt die Versicherung auch bei weiteren Schäden ein. Zusätzlich kann man sich so vor Kosten durch Blitzschlag, Aufräumungs- oder Abbruchkosten und zahlreichen anderen Risiken schützen. Wichtig ist hier, dass Sie Ihren individuellen Schutzbedarf genau ermitteln: Beispielsweise lohnt sich eine Versicherung für Schäden durch Blitzschlag nur dann, wenn Sie teure Elektronikgeräte besitzen, die nicht automatisch über die Hausratversicherung geschützt sind.
    Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, sollten Sie:
    Das Gebäude in guten Zustand halten, der Versicherungsgesellschaft neue, noch nicht abgesicherte Risiken sofort mitteilen, allgemeine Sicherheitsmaßnahmen immer beachten und den Versicherer über An- und Umbauten an Ihrer Immobilie informieren
    Gebäude-Neubau
    Wenn Sie ein Haus bauen, gehen Sie Risiken ein. Ihr Neubau kann durch Brand, Unwetter oder Vandalismus beschädigt werden.
    Auch von einer Baustelle selbst gehen Gefahren aus - wenn Unbeteiligte zu Schaden kommen, haften Sie als Bauherr mit Ihrem ganzen Vermögen. Mit einer Bauherren-Haftpflichtversicherung sind Sie gegen alle Sach- und Personengefahren geschützt, die von Ihrem Bauobjekt ausgehen.
    Für Schäden am Neubau selbst durch Sturm, Frost und Hagel, Vandalismus, Material- und Konstuktionsfehler kommt die Bauleistungsversicherung auf. Eine Absicherung gegen Feuerschäden können Sie im Rahmen dieser Bauleistungsversicherung vereinbaren. Das Brandrisiko lässt sich auch separat mit einem Feuer-Rohbauschutz versichern.
    Bauherrenhaftpflicht
    Ob Neubau oder Sanierung - jedes Bauvorhaben birgt Risiken. Als Bauherr haften Sie persönlich ab dem ersten Spatenstich, wenn Andere durch Ihr Bauvorhaben zu Schaden kommen.
    Wenn Sie bauen, brauchen Sie eine besondere Bauherren-Haftpflichtversicherung - in Ihrer Privathaftpflicht sind größere Baumaßnahmen ausgeschlossen. Wird ein geparktes Auto durch herabfallende Teile beschädigt oder verunglücken spielende Kinder auf der nicht ausreichend gesicherten Baustelle, ersetzt die Bauherren-Haftpflicht alle Sach- und Personenschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Unbegründete Schadenersatzansprüche wehrt die Bauherrenhaftpflicht für Sie ab. Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten übernimmt im Streitfall Ihr Versicherer.
    Der Beitrag in der Bauherren-Haftpflicht richtet sich nach den Gesamtkosten des Bauvorhabens, rund ein Promille der Bausumme kostet der Versicherungsschutz. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt vom Baubeginn bis zur Endabnahme durchs Bauamt, je nach Tarif sogar bis zu zwei Jahre nach Fertigstellung. Behält ein Geschädigter bleibende Gesundheitsbeeinträchtigungen, kann die Schadensersatzforderung den Bauherren ruinieren. Die Versicherungssumme sollte deshalb mindestens zwei, besser drei Millionen Euro betragen.
    Bauleistungsversicherung
    Die Bauleistungsversicherung schützt Ihr Haus bereits vor dem Einzug. Sie springt bei unvorhersehbaren Schäden am Objekt ein - wenn Ihr Rohbau durch Sturm, Frost und Hagel Schaden nimmt oder Unbekannte auf Ihrer Baustelle randalieren.
    Auch die Folgen von Materialfehlern und fehlerhaften statischen Berechnungen sind versichert. Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion können gegen Mehrbeitrag in den Vertrag eingeschlossen werden. Das gilt auch für den Diebstahl von Baumaterialien.
    Vom Keller bis zum Dach schützt die Bauleistungsversicherung alle Bauteile und Baustoffe an Ihrem Haus - Mauerwerk und Decken, Fenster und Türen, Heizung, Solaranlage und Wasserversorgung. Die Prämie für die Bauleistungsversicherung wird nach dem Wert des Bauvorhabens berechnet. Der Versicherungsschutz gilt je nach Anbieter zwischen 12 und 24 Monaten.
    Feuerrohbau
    Die Feuerrohbauversicherung schützt Sie, wenn Ihr halbfertiges Haus durch Brand, Blitzschlag oder Explosion Schaden nimmt, selbst dann, wenn der Brand durch Unachtsamkeit entsteht oder jemand mutwillig auf Ihrer Baustelle Feuer legt.
    Fast alle Banken und Bausparkassen verlangen vom Bauherrn den Abschluss einer Feuerversicherung, bevor der Kredit ausgezahlt wird. Nicht ohne Grund, denn Brandschäden können rasch in die Zigtausende gehen.
    Tipp: Als Hausbesitzer brauchen Sie ohnehin eine Wohngebäudeversicherung. Wenn Sie bereits zu Baubeginn eine Gebäudeversicherung abschließen, sind Feuerschäden schon während der Bauphase versichert. Eine zusätzliche Feuer-Rohbauversicherung ist dann nicht erforderlich.
    Elementarschadenversicherung
    Neben den Basisrisiken Feuer, Wasser und Sturm bzw. Hagel sowie zahlreichen Einzelleistungen bieten Gesellschaften auch noch die sogenannte Elementarschadenversicherung an.
    Entscheidet man sich für einen Abschluss, zahlt die Gesellschaft auch bei Schäden, die durch Erdbeben, Erdrutsch, Schnee oder Lawinen entstehen. Gegen diese Elementarschäden, die durch die Natur verursacht werden, sollte man sich logischerweise nur dann versichern, wenn die Immobilie in einer entsprechenden geografischen Region besonderen Risiken ausgesetzt ist.
    Für wen geeignet?
    Experten empfehlen allen Hauseigentümern eine Gebäudeversicherung, da bestimmte Risiken wie Feuer oder Wasser nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Solche Schäden aber können sehr hohe Kosten verursachen, die die ganze Familie finanziell stark belasten. Möchten Sie eine Immobilie finanzieren, wird die Bank von Ihnen in der Regel ohnehin bestimmte Gebäudeversicherungen, zumindest aber eine Feuerversicherung, verlangen.
    Komplettpaket oder einzelne Komponenten? Je nach Wunsch können Sie sich gegen jedes einzelne Risiko oder gegen eine Kombination verschiedener Risiken versichern. Informieren Sie sich und lassen Sie sich umfassend von einem Experten beraten!
    Was ist versichert?
    Eine Wohngebäudeversicherung zahlt nicht nur, wenn Ihr Haus durch Feuer, Blitz oder Sturm beschädigt wird, sondern beinhaltet auch den Schutz von Garagen, Geräteschuppen und allen mit dem Haus fest verankerten Teilen wie zum Beispiel Einbauküchen. Sie können die Versicherung als Komplettpaket abschließen oder sich für einzelne Teile, wie beispielsweise die Feuerversicherung, entscheiden. Geht es um die Finanzierung der eigenen Immobilie, fordern Banken letztere sogar verpflichtend ein.
    Was tun im Schadensfall?
    Versuchen Sie immer, den Schaden so gering wie möglich zu halten, etwa indem Sie den Hauptwasserhahn schließen oder die Feuerwehr bei einem Brand sofort rufen. Informieren Sie dann sofort Ihre Versicherungsgesellschaft. Sie sendet Ihnen dann eine Schadensformular zu bzw. schickt bei großen Schäden einen Sachverständigen vorbei. Machen Sie wenn möglich Fotos - das hilft, die Schäden besser zu dokumentieren.
    Versicherungssumme
    Die Höhe der Versicherungssumme, die Sie mit einer Gesellschaft vereinbaren, muss sich nach dem Wert Ihrer Immobilie richten. Achten Sie unbedingt darauf, nicht unterversichert zu sein! Wenn der Wert einer Immobilie berechnet wird, spielen unter anderem Größe, Bauart, feste Innenausstattung, aber auch die geografische Lage eine wichtige Rolle.
    Was geschieht bei Unterversicherung? Liegt die vereinbarte Versicherungssumme beispielsweise um 30 Prozent unter dem aktuellen Immobilienwert, kann der Versicherer im Schadensfall auch die die Zahlungen um 30 Prozent kürzen!
     

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